Unsere Leistungen
Ambulante Hilfen zur Erziehung
Erziehungsbeistandschaften
Kinder brauchen das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten, das sie am besten in einem sicheren, positiven und familiären Umfeld entwickeln können. Befinden sich Familien in schwierigen oder belastenden Lebenssituationen und ist dadurch das Wohl oder die gesunde Entwicklung des Kindes gefährdet, haben sie Anspruch auf Unterstützung. Dieser Anspruch ist in § 30 SGB VIII festgelegt und kann vom Erziehungsberechtigten beim sozialen Dienst des zuständigen Jugendamtes beantragt werden. Die Art der Hilfe wird individuell am persönlichen Bedarf ausgerichtet. Ziel ist es, auf jede Problemlage flexibel, passgenau und lösungsorientiert einzugehen.
Familienhilfen
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist durch § 31 SGB VIII geregelt und richtet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die sich in besonderen Belastungssituationen befinden.
Typische Problemlagen, bei denen die SPFH eingreift, sind Schwierigkeiten in der Erziehung, Versorgung und Pflege der Kinder, innerfamiliäre Konflikte – auch im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt – sowie Alltagsbelastungen, die die Erziehungsfähigkeit der Eltern beeinträchtigen. Auch Probleme im Kontakt mit Ämtern, Behörden oder anderen Institutionen können Anlass für die Inanspruchnahme der Hilfe sein.
Ein zentrales Ziel der SPFH ist es, Gefährdungen des Kindeswohls abzuwenden und zu verhindern, dass Kinder oder Jugendliche in eine stationäre Einrichtung wie ein Heim untergebracht werden müssen. Die sozialpädagogische Familienhilfe verfolgt dabei insbesondere die Stärkung und Förderung der Erziehungsfähigkeit der Eltern, die Unterstützung der Familie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen und die Förderung der Selbsthilfekompetenz. Darüber hinaus soll die Beziehung und Kommunikation innerhalb der Familie verbessert und die soziale Integration durch die Einbindung in unterstützende Netzwerke gefördert werden. Im Mittelpunkt steht stets die Sicherstellung der Versorgung und des Wohlergehens der Kinder.
Hilfe für junge Volljährige
Erziehungsbeistandschaften nach § 30 SGB VIII können grundsätzlich i. V. m § 41 SGB VIII auch für junge Volljährige geleistet werden. Angesprochen werden in diesem Sinne junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren, deren persönliche Entwicklung noch keine eigenständige und verantwortungsvolle Lebensführung ermöglicht. In besonderen Fällen kann die Hilfe auch bis zum 27. Lebensjahr verlängert werden.
Die Ziele bestehen darin, die Persönlichkeitsentwicklung und Selbstständigkeit der jungen Volljährigen gezielt zu fördern. Dabei steht im Mittelpunkt, die Jugendlichen auf ihrem Weg zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu unterstützen. Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung sozialer Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Konfliktlösung, Arbeitsfähigkeit, Selbstbewusstsein sowie dem konstruktiven Umgang mit Aggressionen. Darüber hinaus erhalten die jungen Menschen Hilfestellung bei alltäglichen Herausforderungen, die sich beispielsweise im schulischen, beruflichen oder ausbildungsbezogenen Bereich ergeben können. Auch die Entwicklung realistischer Zukunftsperspektiven in Schule und Beruf wird aktiv begleitet. Die Förderung eines gesunden Selbstbildes und einer realistischen Selbsteinschätzung ist ein weiteres zentrales Anliegen, ebenso wie die Stärkung des Bewusstseins für den eigenen Körper und die eigene Sexualität. Ziel ist es zudem, bestehende Ängste und Hemmschwellen abzubauen und die jungen Erwachsenen dazu zu befähigen, Krisen eigenständig und erfolgreich zu bewältigen.
InSoFa Beratung
Wenn Anhaltspunkte für eine mögliche Kindeswohlgefährdung bestehen, ist eine fachlich fundierte Einschätzung entscheidend.
Unsere insoweit erfahrene Fachkraft gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII bietet Beratung und Unterstützung für Fachkräfte aus sozialen, pädagogischen und schulischen Arbeitsfeldern rund um den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung.
Freie Träger, Kitas, Schulen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen sowie öffentliche Träger können von dieser externen Expertise profitieren, um Unsicherheiten in der Risikoeinschätzung zu klären und verantwortungsvolle Handlungsschritte zu planen.
Ziel ist es, das Risiko für Kinder und Jugendliche professionell einzuschätzen und gemeinsam Wege zur Sicherung des Kindeswohls zu entwickeln.
Die Beratung durch eine InSoFa empfiehlt sich insbesondere, wenn:
- Unsicherheiten bei der Einschätzung einer möglichen Kindeswohlgefährdung bestehen,
- der Fall eine hohe Komplexität aufweist,
- die pädagogische Fachkraft emotional stark eingebunden oder belastet ist,
- im Team unterschiedliche Einschätzungen zur Gefährdungslage bestehen.
In der Regel erfolgt die Hinzuziehung vor einer möglichen Meldung an das Jugendamt, um frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einzuleiten und eine fachlich fundierte Einschätzung vorzunehmen.
